Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt 
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2017-07-14

Großer Erfolg für die Betreiber des Robbenzentrum-Föhr vor dem Verwaltungsgericht Hannover hinsichtlich der Robbenproblematik in Schleswig-Holstein (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Leondarakis & Koll., April 2016)

Unsere Mandanten, die Betreiber des Robbenzentrums-Föhr in Wyk auf Föhr in Schleswig-Holstein, hatten gegen die Tierärztliche Hochschule Hannover auf die Herausgabe von Informationen über die Ausbildungsumstände und -inhalte für Seehundjäger geklagt. Maßgebliche Anspruchsgrundlage war dazu das Umweltinformationsgesetz (UIG).

Seit über 15 Jahren versuchen unsere Mandanten gegen einen erheblichen Widerstand der Politik und Verwaltung in Schleswig-Holstein einen tierschutzgerechten Umgang mit den Robben zu erreichen. So obliegt in Schleswig-Holstein anders als in Niedersachsen die Entscheidung, ob eine gefundene Robbe versorgt oder getötet wird, den so genannten Robbenjägern. Die Robbenjäger werden von der Exekutive ernannt und sind letztlich wohl nahezu immer private Hobby-Jäger ohne jeden medizinischen Wissenshintergrund.

Für unsere Mandanten ist dies ein nicht hinnehmbarer Zustand. Dazu verweigerte sowohl das Ministerium in Schleswig-Holstein seit über 10 Jahren, als auch die Tierärztliche Hochschule, die wohl zumindest Teile der angeblichen Schulung der Robbenjäger vornimmt, Auskünfte über die Ausbildungsinhalte und deren Umfang.
In der mündlichen Verhandlung am 20.04.2016 musste in einer über zweistündigen Verhandlung intensiv gekämpft werden. Zwar war das Verwaltungsgericht bereits von Anfang an einhellig der Meinung, dass es sich bei den begehrten Auskünften insgesamt und dem Grunde nach um Umweltinformationen handele.

Leider wollte das Gericht den Auskunftsanspruch unserer Mandantschaft aber nur sehr eingeschränkt, nämlich sehr offen, ungenau und nicht konkret formuliert, zugestehen. Erst nach erheblichen Auseinandersetzungen, vornehmlich mit dem Gericht (denn von Seiten der Hochschule kamen eigentlich überhaupt keine erkennbaren Gegenargumente und Inhalte) konnte das Gericht überzeugt werden, dass wir als Kläger zu 100% die Informationen auch bekommen sollen, die wir verlangt haben.

Die Tierärztliche Hochschule verpflichtete sich in der mündlichen Verhandlung dann letztlich, die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen und damit den Anspruch unseres Mandanten vollumfänglich zu erfüllen, so dass das Verfahren erledigt war. Weiter muss die Tierärztliche Hochschule sämtliche Kosten tragen, auch die außergerichtlichen.

Nun sind wir gespannt, ob die Hochschule sich auch an die richterlichen Vorgaben hält…

Wir werden in der Angelegenheit weiter berichten.

Weitere Presseberichte finden Sie unter:


http://robbenzentrum … n-die-tiho-hannover/
 
http://www.focus.de/regional/schleswig-holstein/prozesse-gericht-beschaeftigt-sich-mit-schulung-von-robbenjaegern_id_5451232.html
 

http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-TiHo-bildet-Robbenjaeger-aus

Admin - 07:57:36 @ Archiv