Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt 
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2017-07-13

Aufnahme von Fundtieren - Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Leondarakis & Koll., April 2014 sowie www.giessener-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Reiskirchen/Artikel,-Reiskirchen-muss-fuer-Fundtiere-zahlen-_arid,489627_regid,1_puid,1_pageid,39.html.)

Ein hessischer, durch unsere Kanzlei vertretener, Tierschutzverein hatte die Gemeinde Reiskirchen auf die Zahlung von Aufwendungen für die Versorgung von Fundtieren verklagt und war vor dem Verwaltungsgericht Gießen im Februar 2012 erfolgreich gewesen.

Die durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund eingelegte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen wurde in der mündlichen Verhandlung am 10.04.2014 vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel zurückgenommen.

Der Senat hatte zuvor deutlich gemacht, dass er die Auffassung vertrete, dass er aufgrund des gesetzlich normierten Verbots der Aussetzung von Haustieren in § 3 Ziff. 3 TierSchG davon ausgehe, dass es sich bei Haustieren niemals um herrenlose Tiere, sondern ausschließlich um Fundtiere handeln könne. Der Senat hatte die Rücknahme der Berufung anheim gestellt.

Die Tierschützer hatten über einen streitgegenständlichen Zeitraum von anderthalb Jahren Fundtiere in der Gemeinde Reiskirchen versorgt. Die Aufnahme der Fundtiere hatten die Tierschützer der Gemeinde stets angezeigt. Unter Bezugnahme auf die bestehende gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden zur Fundtierbetreuung hatten die Tierschützer von der Gemeinde Reiskirchen einen Pauschalbetrag pro Versorgungstag und Tier sowie eine Pauschale für die Zahlung von Tierarztkosten verlangt. So war in diesem Zeitraum eine Forderungssumme von über 6.000,00 € aufgelaufen.

Obwohl diese Rechtslage bereits in allen anderen Bundesländern durch entsprechende Ministeriumserlasse und die dortige Rechtsprechung geklärt war, argumentierte der Hessische Städte- und Gemeindebund damit, dass er das Tierheim Gießen mit der Fundtierbetreuung beauftragt habe und die Tierschützer nicht nachweisen könnten, dass es sich tatsächlich um Fund- und nicht herrenlose oder verwilderte Tiere handele.

Dem hatte der Senat in der mündlichen Verhandlung eine klare Absage erteilt, woraufhin der Hessische Städte- und Gemeindebund zur großen Freunde der Tierschützer die Berufung zurücknahm.

Admin - 14:30:31 @ Archiv