Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt 
 i. F. d. Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Konstantin Leondarakis, LL.M. & Koll.

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2017-07-13

Mündliche Verhandlung im Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anberaumt (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Leondarakis & Koll., April 2015)

Im April 2014 berichteten wir unter der Rubrik Aktuelles über das derzeitig vor dem Bundesverwaltungsgericht geführte Revisionsverfahren eines Tierschutzvereines gegen die rechtlich umstrittenen Urteile des Verwaltungsgerichts Schleswig und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes, in dem unsere Kanzlei durch den Tierschutzverein beauftragt ist.

Die schleswig-holsteinischen Gerichte hatten entgegen der Auffassung in Literatur und anderer Gerichte entschieden, dass ein Tierschutzverein, der Tiere aus dem Ausland zum Zwecke der Vermittlung verbringt, die Vorschriften zum gewerbsmäßigen Verbringen von Heimtieren und die Tierschutztransportverordnung einhalten müsse, weil dieser insoweit gewerbsmäßig bzw. wirtschaftlich tätig sei.

Die mit den europäischen Vorgaben zusammenhängenden Fragen, hatte das Bundesverwaltungsgericht im April 2014 zur Vorabentscheidung dem EuGH vorgelegt und seine Entscheidung im Revisionsverfahren bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt (Beschluss des BVerwG abrufbar unter):
www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=090414B3C2.13.0
 
Der Europäische Gerichtshof hat nun für den 03.06.2015 eine mündliche Verhandlung in dem Verfahren anberaumt.

Unsere Kanzlei wird als Prozessbevollmächtigter im Termin in Luxemburg zur mündlichen Verhandlung auftreten.

Über das Ergebnis der mündlichen Verhandlung werden wir hier informieren.

Admin - 14:43:29 @ Archiv