Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt 
 i. F. d. Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Konstantin Leondarakis, LL.M. & Koll.

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2017-07-14

Anklage gegen Mitarbeiter einer Schädlingsbekämpfungsfirma durch Staatsanwaltschaft wegen Tierquälerei erhoben (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Leondarakis & Koll., Dezember 2015)

Unser Mandant, ein Tierschutzverein, hatte gegen die verantwortlichen Mitarbeiter einer Schädlingsbekämpfungsfirma Strafanzeige wegen Tierquälerei nach § 17 TierSchG erstattet.

Den Tierschützern war Anfang Juli 2014 zur Kenntnis gelangt, dass eine Schädlingsbekämpfungsfirma an einem Supermarkt in Nordrhein-Westfalen in dessen Auftrag zur Verhinderung des Eindringens von Haussperlingen in den Verkaufs- und Lagerbereich bezüglich der Reparatur von Drahtgittern beauftragt worden war. Obwohl der Mitarbeiter der Firma Nestmaterial und auffliegende Sperlinge bemerkt hatte und ihm bekannt war, dass gerade Brutzeit der Sperlinge war, erfolgte ein vollständiger Verschluss mittels der Drahtgitter, so dass in diesem Bereich nistende Elterntiere von ihren Jungtieren getrennt und bei sommerlichen Temperaturen an der Fütterung der Jungtiere gehindert wurden.

Aufgrund dieser erfolglosen Bemühungen zu ihren Jungen zu gelangen, waren die Sperlinge erheblichem Stress ausgesetzt und die Jungen blieben für diesen Zeitraum unversorgt.

Dies begründet maßgeblich den Verdacht einer Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und es ist eine Hauptverhandlung vor dem zuständigen Strafgericht zu erwarten.

Wir werden über den Ausgang des Verfahrens berichten.

Admin - 07:52:14 @ Archiv