Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt 
 i. F. d. Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Konstantin Leondarakis, LL.M. & Koll.

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2018-08-24

Anzeige von Verbringungen von Hunden und Katzen über das TRACES – System durch den Tierschutz (Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt, Mai 2018)

Viele Tierschutzvereine und Privatpersonen, die Tierschutz betreiben oder einen Hund oder eine Katze aus einem EU-Mitgliedstaat zu sich nehmen wollen, sehen sich derzeit für das Verbringen eines solchen Tieres nach Deutschland immer höheren Schwierigkeiten – besonders im Ausgangsland - ausgesetzt, die weder mit den europäischen Vorgaben in Einklang zu bringen sind, noch gesetzlich im Ankunftsland Deutschland verlangt werden.

Hierbei handelt es sich maßgeblich um Länder wie Bulgarien und Rumänien. Aber auch Verbringungen z. B. aus Griechenland sind aufgrund der von den Ländern behaupteten Vorgaben oder Weigerung der örtlich zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten oftmals zumindest mit erhöhtem Aufwand und Kosten verbunden, teilweise unmöglich.

Örtlich zuständige Behörden in Rumänien verlangen beispielsweise eine Bestätigung dafür, dass das für den Ankunftsort zuständige Veterinäramt in Deutschland neben der Meldung über das TRACES-System vier Tage vor dem Transport zusätzlich benachrichtigt wird. Die Behörden verlangen damit eine „Authorisation“ von deutschen Behörden, Transporte durchführen zu dürfen.

Aufgrund dieser immer weiter zunehmenden Probleme, habe ich im Auftrag von TASSO e. V. eine „Kurz-Darstellung der rechtlichen Situation der Hundeverbringung nach Deutschland für Tierschutzvereine und private Übernehmer zur Vorlage an die zuständigen Ministerien/Behörden in den Mitgliedstaaten“ verfasst.

Denn solche Praktiken und Vorgehensweisen der Behörden sind rechtlich nicht gedeckt und verstoßen gegen geltendes Unionsrecht. Auch sind solche Vorgaben der Behörden zum Schutz der Tiere nicht erforderlich, insbesondere nicht bei einer Verbringung nach Deutschland. Denn in Deutschland besteht für Privatpersonen, Unternehmen und Tierschutzorganisationen eine Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz, soweit eine Verbringung und/oder Vermittlung von Tieren aus dem Ausland gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung erfolgt.

Diese Stellungnahme stellt kein umfängliches, wissenschaftliches Gutachten, sondern lediglich eine Stellungnahme der Verfasserin zu der Thematik dar, die auf einer über zehn Jahre bestehenden Erfahrung aus der Praxis beruht.

Die Stellungnahme ist - auch in verschiedenen Übersetzungen - abrufbar unter:
https://www.tasso.net/Tierschutz/Tierschutz-Ausland/Hunde-aus-dem-Ausland#Kurzgutachten.

Admin - 10:31:55 @ Allgemein