Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt 
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2017-07-13

Verurteilung der Täter der getöteten Dobermann-Hündin “Sheila” (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Leondarakis & Koll., November 2013)

Im Namen unserer Mandanten, haben wir Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Tierquälerei und Tötung der Dobermann-Hündin “Sheila”, erstattet.

Die drei Täter hatten “Sheila” im Juni 2013 im Maikampsee in Gifhorn qualvoll ertränkt. Die beiden Besitzer und ein weiterer Bekannter hatten “Sheila” gefesselt und geknebelt in den See geworfen, wo sie dann völlig wehrlos ertrank.

Aufgrund des nachgewiesenen Verhaltens der drei Beschuldigten wurde diesen per Strafbefehl eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten auferlegt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gleichzeitig wurden den Tätern jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie ein auf fünf Jahre begrenztes Tierhalteverbot auferlegt.

Den Medien war zu entnehmen, dass den Tätern eine Hauptverhandlung erspart werden konnte, da diese geständig waren und diese zuvor mehrfach bedroht worden seien.

Für viele Tierschützer ist das Strafmaß und das Verzichten auf eine Hauptverhandlung kaum nachvollziehbar. 

Gleichwohl entspricht das Strafmaß der gängigen richterlichen Praxis, weshalb die Verurteilung durchaus als Erfolg bewertet werden kann.

Admin - 14:11:15 @ Archiv