Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt 
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2017-07-13

Zoophilie im Internet − Unbekannter Täter identifiziert und verurteilt (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Leondarakis & Koll., November 2013)

Im März 2012 wurde unser Mandant durch eine Zeugin auf tierpornographische Darstellungen im Internet aufmerksam gemacht, die den Geschlechtsakt zwischen einer unbekannten Frau und einem Weimaraner Rüden zeigten. Gleichzeitig bot der Eigentümer aus dem Raum Lübeck den Hund auch anderen gegen Kostenerstattung zum Geschlechtsakt an.

Im Auftrag unseres Mandanten erstatteten wir nach einer Vorrecherche dann im April 2012 Strafanzeige wegen Tierquälerei und Verbreitung tierpornographischer Schriften im Internet zunächst gegen unbekannt.

Mit erheblichem Aufwand und unter sehr guter Zusammenarbeit mit der Kripo Lübeck konnte der Täter ermittelt werden. Es wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Das Verfahren ist dann der zuständigen Staatsanwaltschaft zugeleitet worden.

Eine Anklage bzw. Verurteilung wegen Tierquälerei war für den vorliegenden Fall nur äußerst schwer zu erreichen, da der Gesetzgeber den Geschlechtsakt mit Tieren in Deutschland gegenwärtig nicht als strafbar erachtet. Es sei denn dieser stellt gleichzeitig eine Tierquälerei dar, die aber den sicheren Nachweis von Schmerzen, Leiden oder Schäden bei dem Tier erfordert. Dieser Nachweis ist aber nur sehr schwer zu erbringen, da die potentiellen Täter regelmäßig darauf verweisen, dass die Tiere die sexuellen Handlungen freiwillig erbringen würden.

Der Täter wurde mittels Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 40,00 € verurteilt wegen Verbreitung tierpornographischer Schriften.

Admin - 14:22:09 @ Archiv