Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt 
 i. F. d. Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Konstantin Leondarakis, LL.M. & Koll.

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2017-07-13

Auslandstierschutz - Beschlagnahme und Sicherstellung von 11 Hunden und 6 Katzen aus Bulgarien im Raum Darmstadt war rechtswidrig. Alle Tiere sind wieder frei (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Leondarakis & Koll., April 2014)

Am 17.03.2014 wurde in der Nähe von Darmstadt einen mit elf Hunden und sechs Katzen beladener Tiertransporter aus Bulgarien von der Polizei gestoppt und kontrolliert. Die dazu gerufene Amtsveterinärin aus Darmstadt beschlagnahmte alle an Bord befindlichen Tiere und ließ diese ins Tierheim Darmstadt in Quarantäne verbringen.

Durch unsere Kanzlei mussten zunächst schriftliche Verfügungen durch das Veterinäramt erzwungen werden, gegen die dann Widerspruch eingelegt wurde. Trotz einer umfassenden Darlegung des Rechtslage durch unsere Kanzlei, sowohl schriftlich in der Widerspruchsbegründung als auch mündlich, zeigte sich das Veterinäramt völlig uneinsichtig und fern der gesetzlichen Grundlagen. Gegen die Anordnungen des Veterinäramtes mussten daher auch Klagen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht werden. Im Gerichtsverfahren erklärte dann das Regierungspräsidium Darmstadt die Rücknahme der rechtswidrig getroffenen Anordnungen und ordnete die sofortige Freigabe der Tiere aus dem Tierheim an.

Das Veterinäramt hatte ohne tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht geäußert, dass die an Bord des Transporters befindlichen Tiere nicht geimpft seien, obwohl die ordnungsgemäß mitgeführten Papiere dies eindeutig belegten.

Den Tieren wurden Blutproben entnommen und die Quarantäne angeordnet. Als die Ergebnisse der Blutproben einen Titer von unter 0,5 IU/ml bei vier Tieren ergaben, sah das Veterinäramt Darmstadt dies rechtswidrig als Bestätigung bzw. Rechtfertigung der Beschlagnahme und Quarantänisierung an.

Weder der deutsche noch der europäische Gesetzgeber sehen jedoch zum Verbringen von Tieren nach Deutschland innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einen Mindesttiter vor. Dies ist ausschließlich nur für die Einreise aus Drittländern normiert und war daher für die streitgegenständlichen Tiere nicht erforderlich. Die Tierschützer hatte die Vorschriften zum Verbringen von Heimtieren entgegen der Auffassung des Veterinäramts Darmstadt eingehalten.

Einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bedarf es in diesem Fall nicht mehr. Die Tiere konnten am 12.04.2014 nach fast vier Wochen überflüssigen Aufenthaltes das Tierheim Darmstadt verlassen und in die Obhut ihrer neuen Besitzer gegeben werden.

Admin - 14:26:52 @ Archiv