Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt 
 i. F. d. Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Konstantin Leondarakis, LL.M. & Koll.

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2017-07-13

ZWEITES SEMINAR: Auslandstierschutz in der Praxis. Die neue Erlaubnis für den Auslandstierschutz nach § 11 Abs. 1 S. 1 Ziffer 5 Tierschutzgesetz (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Leondarakis & Koll., April 2014)

Am 11.04.2014 wurde von unserer Kanzlei in Kooperation mit TASSO e.V. zum zweiten Mal das Tagesseminar zur neuen Gestattungsform des § 11 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 5 Tierschutzgesetz in Göttingen im InterCity Hotel abgehalten.

Das zweite Seminar war mit ca. 25 Teilnehmern erneut gut besucht und es bestand wieder eine sehr interessierte und kompetente Zuhörerschaft. Es wurde abermals gemeinsam hervorragend gearbeitet und es konnten eine Vielzahl von Fragen zu § 11 TierSchG geklärt werden.

Insbesondere wurde auf die 4-monatige Entscheidungsfrist der Behörde hingewiesen. Die neue Erlaubnis ist für die Betroffenen ab dem 01.08.2014 erforderlich. Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber den zuständigen Behörden insoweit eine mindestens 4-monatige Entscheidungsfrist über entsprechende Anträge eingeräumt hat.

Soweit eine Gestattung in Frage kommt, wurde von uns daher nunmehr dringend eine zeitnahe Antragstellung bei der zuständigen Veterinärbehörde empfohlen.

Wir bedanken uns noch einmal ausdrücklich bei allen Teilnehmern für die gute Zusammenarbeit und Ihr Interesse!

Ein weiteres Seminar ist zu diesem Thema vorläufig nicht geplant.

Admin - 14:31:45 @ Archiv