Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt 
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2017-07-13

Taubenfütterungsverbot - Zulassung der Berufung beantragt (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Leondarakis & Koll., August 2014)

Eine durch unsere Kanzlei vertretene Mandantin aus Stuttgart hatte gegen den Bescheid der Landeshauptstadt Stuttgart wegen eines Taubenfütterungsverbotes und einer Zwangsgeldandrohung Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.

Mit Bescheid vom 13.04.2014 untersagte die Landeshauptstadt Stuttgart unserer Mandantin mit sofortiger Wirkung die Fütterung von verwilderten Haustauben und Wildtauben im Stadtgebiet Stuttgart.

Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass das durch Rechtsverordnung angeordnete Taubenfütterungsverbot nicht zu beanstanden und darüber hinaus auch geeignet sei, die Taubenpopulation im Stadtgebiet zu verringern und dadurch den von der Stadt behaupteten Gesundheitsgefahren für den Menschen und Verunreinigungen an Bauwerken und Denkmälern durch Taubenkot entgegenzuwirken.

Damit reiht sich das Verwaltungsgericht Stuttgart in eine Reihe derartiger nicht nachvollziehbarer und nicht wissenschaftlich belegter Entscheidungen anderer Gerichte ein.

Im Urteil bezieht sich das Verwaltungsgericht Stuttgart, wie seine “Vorgänger”, ausschließlich auf größtenteils völlig veraltete wissenschaftliche Stellungnahmen und Einzelmeinungen, die entgegen neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse Gefährdungen durch Taubenkot belegen wollen.

Neben dieser Auffassung entgegenstehender wissenschaftlicher Erkenntnisse, die belegen, dass von Tauben keine Gesundheitsgefahren ausgehen und der Taubenkot auch keine über die normalen witterungsbedingten Schädigungen hinausgehende Folgen für Bauwerke und Denkmäler hat, verstößt das Taubenfütterungsverbot aber auch gegen Art. 20a GG und das Tierschutzgesetz. Den Tauben werden durch den Nahrungsentzug ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und/oder Schäden zugefügt.

Darüber hinaus ist es auch tatsächlich nicht geeignet, die Population zu senken.

Im August 2014 wurde gegen das Urteil die Zulassung der Berufung beantragt, so dass sich nun der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit der Rechtmäßigkeit des Taubenfütterungsverbots auseinandersetzen wird.

Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist abrufbar unter:

www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Klage+gegen+Taubenfuetterungsverbot+ohne+Erfolg/?LISTPAGE=1218552

Admin - 14:35:12 @ Archiv