Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt 
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2017-07-13

Landwirt aus dem Landkreis Stade erhält Tierhalteverbot für 5 Jahre sowie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen wegen Tierquälerei (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Leondarakis & Koll., Oktober/November 2014)

Unser Mandant, eine über die Grenzen Niedersachsens bekannte Tierschutzstiftung, hatte gegen einen Landwirt aus dem Landkreis Stade Strafanzeige wegen Tierquälerei nach § 17 TierSchG erstattet.

Den Tierschützern war Ende Juni 2014 zur Kenntnis gelangt, dass auf der Weide des Landwirtes eine seiner Milchkühe in einem körperlichen Zustand derart vorgefunden worden war, dass der Kuh ein Strickhalfter über den Nasenrücken bis auf die Knochen ins Fleisch eingewachsen war.

Der Strick war bereits so tief eingewachsen, dass an den entzündeten Stellen kein Strick mehr zu sehen war, weil schon nekrotische Lappen darüber gewachsen waren.

Dieser Vorgang begründete den Verdacht einer Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz (Tierquälerei).

Die Staatsanwaltschaft Stade erließ einen Strafbefehl, gegen den der Landwirt zunächst Einspruch eingelegt, später aber zurückgenommen hatte. Der Landwirt wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einem Tierhalteverbot für eine Dauer von 5 Jahren wegen Tierquälerei verurteilt.

Ein besonderer Erfolg für die Tierschützer, dass der Landwirt nun für mindestens 5 Jahre keine Rinder mehr halten darf.

Das zuständige Veterinäramt hat sich trotz mehrfacher Nachfragen bislang zu dem Sachverhalt nicht geäußert.

Admin - 14:39:04 @ Archiv