Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt 
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2017-07-24

Einstweilige Verfügung zur Herausgabe eines Hundes erreicht (Rechtsanwaltskanzlei Nicole Kohlstedt, Juli 2017)

Unsere Mandantschaft, ein Tierschutzverein, hatte einen Hund an eine Privatperson vermittelt. Jedoch entlief der Adoptantin der Hund einige Tage später und wurde nach mehreren vergeblichen Versuchen unserer Mandantschaft von einem anderen Tierschutzverein eingefangen. Die ursprüngliche Adoptantin wollte den Hund jedoch danach nicht wieder in ihren Besitz nehmen.

Unsere Mandantschaft, die wie vertraglich festgelegt noch der Eigentümer des Hundes war, setzte sich daraufhin mit dem anderen Verein in Verbindung und verlangte die Herausgabe des Hundes, was der Verein jedoch verweigerte. Der Verein verbrachte den Hund in ein örtliches Tierheim und war nicht bereit, den Hund an unsere Mandantschaft, den Eigentümer des Hundes, herauszugeben.

Auch auf anwaltliche Aufforderung hin erfolgte eine Herausgabe durch den Verein nicht, so dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe des Hundes beim zuständigen Amtsgericht gestellt wurde.

Bereits wenige Tage nach der dem Antrag stattgebenden Entscheidung des Gerichts konnte der Hund durch den Gerichtsvollzieher mit Hilfe eines Vereinsmitglieds wieder in Gewahrsam unserer Mandantschaft genommen werden.

Admin - 10:04:48 @ Allgemein