Tätigkeitsschwerpunkt
Ihr Rechtsanwalt im Tierrecht / Tierschutzrecht
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist bereits seit Gründung der Kanzlei durch Rechtsanwalt Dr. jur. Konstantin Leondarakis, LL.M. das Tierrecht / Tierschutzrecht.
Der Begriff “Tierschutz” umfasst alle Bestrebungen und Maßnahmen, um Leben, Wohlbefinden, Unversehrtheit und Würde der Tiere zu schützen. Der Tierschutz ist vielfach mit menschlichen Interessen verknüpft (anthropozentrischer Tierschutz). Jedoch findet ein Schutz des Tieres, nach dem Willen des Gesetzgebers, heute um des Tieres Willen statt (ethischer Tierschutz). Damit gewinnt ein Schutz der Tiere eine neue Qualität. Der ethische Tierschutz erkennt das Tier als lebendes und fühlendes Mitgeschöpf.
Seine Achtung und Wertschätzung durch den Menschen ist nicht nur moralisches Postulat, sondern ein Gebot des Rechts. Im Mittelpunkt der deutschen Tierschutzgesetzgebung steht seit August 2002 in Art. 20 a GG der Tierschutz als ein Wert mit Verfassungsrang. Daneben existieren verschiedene völkerrechtliche Verträge und eine Vielzahl von europäischen Vorschriften für einen Schutz der Tiere. Auf nationaler Ebene ist unterhalb unserer Verfassung das deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG) normiert. Das Tierschutzgesetz enthält verschiedene Regelungsbereiche für einen Schutz - aber auch für die Nutzung - von Tieren. Neben dem Tierschutzgesetz als einfaches Gesetz existieren eine Vielzahl von Verordnungen und andere Rechtsvorschriften, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.
Eine spezielle Hilfe begründet sich, wie in anderen Rechtsgebieten, auch im Tierschutzrecht immer nach den Umständen des Einzelfalls.
Aufgabenfelder des Anwalts / Rechtsanwalts im Tierrecht / Tierschutzrecht
Häufige Arbeitsfelder des Anwalts im Tierrecht / Tierschutzrecht sind:
- die gewerbliche Haltung von Tieren in den Formen einer intensiven oder einer extensiven Nutztierhaltung;
- die private Haltung von Tieren;
- der nationale und internationale Transport von Tieren;
- Versuche mit Tieren zu wissenschaftlichen oder zu Lehrzwecken;
- die Tötung von Tieren;
- die Zucht oder/und der Handel mit Tieren;
- verschiedene Eingriffe an Tieren.
Tätigkeiten des Anwalts / Rechtsanwalts im Tierrecht / Tierschutzrecht
Aus diesen Arbeitsfeldern ergeben sich folgende mögliche juristische Aufgabenbereiche für den Rechtsanwalt im Tierrecht / Tierschutzrecht:
- die Erstellung von (interdisziplinären) Gutachten in allen tierschutzrelevanten Fragen;
- die verwaltungsrechtliche Vertretung gegenüber der/den Behörde/n bei allen tierschutzrelevanten Fragen;
- die Erstellung von Strafanzeigen bei der Verletzung von Rechten (der Tiere);
- die zivilrechtliche Vertretung von Ansprüchen mit einem tierschutzrelevanten Bezug.