(Tier-) Schutzvertrag / Tierheim Vertrag / Pflegestelle Vertrag
Eines meiner Haupttätigkeitsfelder stellt die Prüfung, Überarbeitung oder komplette Erstellung sog. (Tier-)Schutzverträge dar. Es geht um Vermittlungsverträge von Haustieren. Eine solcher Vertrag ist sowohl für Tierheime als auch für Tierschutzorganisationen, die Tiere direkt an Adoptanten oder über Pflegestellen vermitteln, oder auch Private für einzelne Vermittlungen durchführen wichtig.
Der Tierschutzvertrag verhindert spätere Rechtsstreitigkeiten
Im Rahmen meiner Tätigkeit bekomme ich viele solcher Verträge zu sehen, denen es oftmals z. B. bereits an elementaren, zwingend erforderlichen Haftungsausschlüssen oder auch konkreten Regelungen für eine Beendigung des Vertrages und einer damit verbundenen möglichen Herausgabe eines Tieres mangelt.
Aus meiner eigenen praktischen Erfahrung der letzten Jahre kann ich sagen, dass sich viele spätere Rechtsstreitigkeiten bereits durch einen rechtlich gut durchdachten Vertrag vermeiden lassen. Ein solcher Vertrag zeigt beiden Parteien umfassend die Rechte und Pflichten auf.
Dies gilt auch für sog. Pflegestellenverträge (Vertrag für Pflegestelle) oder auch sonstige Vereinbarung im Zusammenhang mit der Vermittlung.
Sollten Ihre Verträge auch einer Überarbeitung bedürfen oder Sie gerade einen solchen erstellen wollen, erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot zur Überarbeitung bzw. Neuerstellung. Dazu ist es sinnvoll, mir zunächst die bestehenden Verträge, sofern diese bestehen, zuzusenden. Ich werde diese dann durchsehen und unter Berücksichtigung des Aufwands ein Angebot erstellen.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!